Interpretation and Definitions
1. Angebote
Unsere Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich bestätigt wird, freibleibend.
2. Vertragsabschluss
a) Lieferverträge schließen wir nur zu den nachfolgenden Bedingungen ab.
b) Mündliche Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Preise
a) Unsere Preise sind freibleibend. Die Preisangaben gelten – wenn nicht anders vereinbart – ab Lager, ausschließlich Mehrwertsteuer, Fracht und Verpackung. Beträgt der Rechnungswert einer Sendung weniger als 70 EURO, so behalten wir uns vor, einen Mindermengenzuschlag von 15 EURO geltend zu machen.
b) Unsere Preise beruhen auf den gegenwärtigen Kostenfaktoren. Ändern sich diese bis zur Lieferung – insbesondere die Preise unserer Vorlieferanten – so sind beide Teile berechtigt, Verhandlungen zwecks Anpassung des vereinbarten Preises zu verlangen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so ist die betroffene Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
4. Versand
a) Alle Sendungen ab Werk reisen auf Gefahr des Empfängers. Das gilt auch, wenn der Transport mit unseren eigenen Beförderungsmitteln durchgeführt wird.
b) Die Wahl des Versandweges bleibt uns überlassen. Lieferungen durch unsere eigenen Kraftwagen erfolgen frei Haus.
c) Bei Postsendungen und Expresspaketen werden Porto und Verpackung berechnet.
d) Beschädigte Ware darf dem Beförderungsunternehmer erst nach ordnungsgemäßer Schadensfeststellung abgenommen werden. Bei Nichtbeachtung trägt der Käufer den daraus entstehenden Schaden.
5. Paletten
a) Kundenpaletten sind dem Lieferwerk rechtzeitig frachtfrei anzuliefern.
b) Leihverpackungen bleiben in jedem Falle unser Eigentum und müssen spätestens nach 6 Wochen, gerechnet vom Tage der Lieferung an, frachtfrei zurückgesandt werden. Bei Überschreitung der Rückgabefrist berechnen wir eine Leihgebühr von 15 EURO pro Palette und pro Woche. Für Beschädigungen jeglicher Art haftet der Käufer. Bei Verlust werden 30 EURO pro Stück belastet.
6. Lieferzeit
a) Lieferung von Lagersorten erfolgen in der Regel sofort ab Lager, im übrigen gilt die angegebene Lieferzeit nur annähernd. Anfertigungsaufträgen beginnt sie mit dem Eingang der endgültigen Anfertigungsgenehmigung durch den Käufer. Teillieferungen sind zulässig.
b) Geraten wir in Verzug, so kann der Besteller eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren erfolglosen Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Jeder Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
c) Höhere Gewalt: Betriebsstillegung durch Betriebseinschränkungen oder Mangel an Betriebs- oder Rohstoffen und ähnliche Fälle, welche einen Ausfall oder eine Verringerung der Produktion zur Folge haben, gelten als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer des Mangels bzw. der Störung von der Einhaltung der bestätigten Lieferfrist bzw. von der Lieferung.
7. Beanstandungen
a) Der Käufer hat die Waren unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel spätestens innerhalb 3 Tagen nach Eingang am Bestimmungsort schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind spätestens 1 Tage nach Feststellung des Fehlers schriftlich zu rügen.
Bei Beanstandungen von Zähl- und Sortierfehlern sind diese an uns zu richten.
Nach erfolgter Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Haftung ausgeschlossen.
b) Die Anerkennung der Reklamation durch den Lieferanten muss in schriftlicher Form erfolgen. Gewährleistungsansprüche verjähren einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.
8. Zahlungen
a) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen rein netto vom Tage der Lieferung an gerechnet zu leisten, soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind. Skontoabzug ist nicht zulässig, solange aus der Geschäftsverbindung ältere Forderungen offenstehen. Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
b) Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche einschließlich der Gewährleistungsansprüche zurückzuhalten oder aufzurechnen.
c) Zahlt der Besteller nicht vereinbarungsgemäß, so sind wir berechtigt, vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe von 2 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.
d) Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen ohne Rücksicht auf hereingenommene Wechsel zur Folge. In diesen Fällen sind wir außerdem berechtigt, nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherstellung weiter zu liefern sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
e) Nehmen wir Wechsel an, so setzen wir stets Diskontfähigkeit voraus. Alle Unkosten gehen zu Lasten des Käufers. Eine Haftung für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung wird ausgeschlossen.
9. Eigentumsvorbehalt
a) Alle Waren bleiben unser Eigentum, bis wir wegen sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung in bar befriedigt sind. Eine etwaige Be- und Verarbeitung erfolgt durch den Besteller für uns. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.
b) Sämtliche dem Besteller aus der Veräußerung der Vorbehaltsware oder aus sonstigen Rechtsgründen zustehenden Forderungen tritt er schon im voraus an uns ab. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 25 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, die vorgenannten Sicherheiten insoweit – nach unserer Wahl – freizugeben.
c) Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Die Ermächtigung erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen sowie bei Wechsel- und Scheckprotesten.
In diesem Falle ist der Besteller verpflichtet, uns auf Verlangen die Namen der Drittschuldner und die Höhe der abgetretenen Forderungen mitzuteilen sowie uns oder unseren Bevollmächtigten Einsicht in die betreffenden Geschäftsunterlagen zu gewähren.
Zugriffe Dritter auf das Sicherungsgut sind uns unverzüglich mitzuteilen. Die Kosten einer etwa notwendigen Intervention trägt der Besteller.
10. Datenschutz
Aufgrund des Datenschutzgesetzes weisen wir darauf hin, dass wir die sich aus dem Vertragsverhältnis mit Ihnen ergebenden Daten speichern und nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung verwenden.
Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z. B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.
Andere Daten werden automatisch oder nach Ihrer Einwilligung beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z. B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie diese Website betreten.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung Just Jam Hauptstraße 19, 96110 Scheßlitz, Gerichtsstand Bamberg.
September 2023